Beim diesmal in der Pfarrei St. Peter und Paul stattgefundenen Kapiteljahrtag stellte Dekan Georg Dunst im Rahmen des Gottesdienstes die neu in den Pfarreien wirkenden pastoralen Mitarbeiter vor. Beim anschließenden Vortrag im Pfarrheim referierte Prof. Dr. Sabine Demel, Inhaberin des Lehrstuhls für Kirchenrecht an der Universität Regensburg, über das in der katholischen Kirche durchaus strittige Thema „Warum nach Scheidung die Zulassung zu einer zweiten Ehe glaubwürdiger ist“.
Die Bezeichnung „Kapiteljahrtag“ kommt übrigens von der früheren Bezeichnung der Pfarrer, die „Kapitulare“ genannt wurden. Und das Treffen der Seelsorger aus einem Dekanat, das früher intern abgehalten wurde, wurde demnach „Kapiteljahrtag“ genannt.
Inzwischen ist dieser öffentlich, und neben den „geweihten Herren“ nahmen im Altarraum auch die pastoralen Mitarbeiter der Pfarreien Platz. Und die Gottesdienstbesucher waren zu einem großen Teil Katecheten, Mitglieder der Pfarrgemeinderäte, der Kirchenverwaltungen sowie kirchlicher Vereine und Verbände. Am Gedenktag der drei Erzengel Michael, Gabriel und Rafael gratulierte Gastgeber und Dekan Georg Dunst allen Trägern dieser Namen, insbesondere dem Eilsbrunner Pfarrer Michael Götz.
Erinnerung an die Selige Irmgard von Frauenchiemsee
In seiner Predigt ging Pfarrer Dunst auf das heuer in Beratzhausen im Zentrum stehende 1150-jährige Jubiläum des Ortes ein und kam damit auf die im Jahr 866 ausgestellte Tauschurkunde zwischen Adalpertus und dem Abt des Klosters St. Emmeram, der damals zugleich Bischof von Regensburg war. Auch würdigte der Priester das im Juni erfolgreich mehrmals aufgeführte Festspiel mit mehreren Szenen aus der Beratzhausener Historie. Doch er weitete den Blick auf ein anderes Ereignis, eine andere Person – die Selige Irmgard von Frauenchiemsee, die im Alter von nur 35 Jahren am 16. Juli 866 gestorben ist. Als Äbtistin leitete sie das Benediktinerinnenkloster Frauenchiemsee, wo es ihre Aufgabe war, das inzwischen verwahrloste und halb verfallene Kloster wiederauf- und auszubauen. Dies brachte ihr den Ruf ein, die „zweite Stifterin“ des Klosters zu sein. Daneben setzte sie sich sehr auch für die Bedürftigen ein. Der Münchner Kardinal Michael Faulhaber sprach sie daher im Jahr 1922 auch selig. Als verbindendes Element des Ereignisses in Beratzhausen und der Person der Seligen Irmgard nannte Pfarrer Dunst den christlichen Glauben, konkret den Glauben an Jesus Christus, der auch heute für jeden Christen die Basis darstellt. Daher dankte er allen haupt- und ehrenamtlich Engagierten in den diversen Tätigkeitsfeldern der Kirche und Pfarreien. Und er nahm die Gelegenheit wahr, um die neuen pastoralen Mitarbeiter(innen) in den Pfarreien vorzustellen: Gemeindereferentin Andrea Lindner (St. Jakobus Laaber), Gemeindeassistentin Lea Schäfer (Pfarreiengemeinschaft St. Peter und Paul Beratzhausen – St. Martin Pfraundorf), Gemeindeassistent Martin Bartlreiher (St. Johannes Hemau) sowie die Pastoralpraktikanten Florian Buchdrucker (St. Andreas Parsberg) und Tobias Batz (Mariä Himmelfahrt Sinzing). Dekan Dunst wünschte ihnen ein schnelles Eingewöhnen, „es soll euch gut gehen!“ Alle Gemeindeassistenten, -referenten und -praktikanten trugen danach die Fürbitten vor.
Scheidung und Kirchenrecht!
Bei der anschließenden Vortragsveranstaltung im Pfarrheim stellte zunächst Simon Ulrich Schmucker, der Kirchliche Jugendreferent der Katholischen Jugendstelle Regensburg-Land, sich selbst und zentrale Punkte des Programms vor – unter anderem – wegen des langen Vorlaufs und der Planungen – bereits die im Jahr 2018 wieder stattfindende Ministrantenwallfahrt nach Rom.
Die Regensburger Kirchenrechtlerin Prof. Dr. Sabine Demel referierte zum strittigen Thema der kirchlichen Wiederverheiratung Geschiedener und machte dabei auf einige Widersprüche in kirchenrechtlichen Aussagen aufmerksam. Natürlich ging sie auch auf die Kriterien einer Scheidung (Sünde, Schwere, Offenkundigkeit, Hartnäckigkeit, Verharren) und die daraus resultierenden Positionen ein. Der Aspekt der Ehe als eine „personale Lebensgemeinschaft“ sei in erster Linie die Basis für die Unauflöslichkeit jeder Ehe, „die Sakramentalität kann keine neue Wesenselemente hinzubringen“, so Demel. Vor dem Hintergrund der Aspekte, die eine Auflösung einer Ehe ermöglichen, und dem Aspekt der „Rechtsvollmacht der Kirche“ bzw. der möglichen „Befreiung von den Rechtswirkungen des ersten Ehebandes“ verdeutlichte Demel die Widersprüche in den kirchenrechtlichen Dokumenten. Konkret fasste sie diesen wohl eher Ausnahme- und nicht Regelfall wie folgt zusammen: „Nicht die Ehe wird aufgehoben, sondern die Rechtswirkungen der Ehe werden aufgehoben“. Im Realfall müssten sich die Partner vor einer Wiederverheiratung aber einer intensiven Aufarbeitung ihrer Beziehung stellen.
Es war klar, dass dieses Thema und die von der Referentin präsentierten Fakten auf viele Nachfragen und Diskussionsbeiträge stießen, die vor allem auf Jesus im Matthäus-Evangelium (Kap. 19,6) überlieferte Worte beruhten: „Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen.“ Exegese und Kirchenrecht sind manchmal halt doch zwei Paar Stiefel. (mb)