• Alle Plätze in der Kirche dürfen besetzt werden.
• Beim Betreten der Kirche ist eine FFP2-Maske zu tragen (Kinder – medizinische Maske).
• Gesang ist nur mit FFP2-Maske erlaubt.
• Die Maske darf nur abgenommen werden:
Am festen Sitz- bzw. Stehplatz bei Mindestabstand von 1,5 Metern zu allen Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören.
• Die Teilnahme von Personen mit Fieber oder Symptomen einer Atemwegserkrankung egal welcher Schwere, von Personen, die bestätigt mit dem Coronavirus infiziert oder an COVID-19 erkrankt sind, ist nicht gestattet.
vgl. Informationen des Bischöflichen Ordinariates
(2022/25_BO)
Ende März 2022