Pfarrmesse November:
Beratzhausen: Helena Eichenseher, Johann Schmidt, Rupert Biedermann, Barbara Sandner, Johann Hanfstingl, Johann Spangler, Martin Koller, Harald Röthig, Walter Jackel, Barbara Hofmeister, Franziska Sonntag, Margareta Kohnhäuser, Josef Ehrl, Josef Koller, Erna Wegele, Lothar Wagner, Richard Fürbacher, Therese Koller, Kunigunde Ring, Margareta Pretzl, Emmeram Vogl, Rudolf Heimerl, Werner Hager, Walburga Tauber, Maria Koch, Hermine Oslislo, Hella Wittmann, Wolfgang Herbst, Berta Lautenschlager, Dr. Wulf Schreck, Maria Meier, Angela Werth, Therese Spangler, Maria Zander, Anna Kiermeier.
Pfraundorf: Rosa Schauer, Josef Rappl, Hans Reinhard Feuerer, Asta Grund, Josef Strasser, Maria Liebl, Johann Allgeier, Anna Spangler, Franziska Schmidmeier.
Wiedereröffnung unseres Pfarrheims:
Am Sonntag, 22. November, findet die offizielle Wiedereröffnung unseres Pfarrheims statt.
14 Uhr Festakt mit Einweihung. Von 14 bis 17 Uhr Tag der offenen Tür mit Besichtigung und zugleich Begegnung der Pfarrgemeinde im Saal bei Kaffee und Kuchen. Die gesamte Pfarrgemeinde ist herzlich eingeladen diesen Tag der Wiedereröffnung mitzubegehen. – Ab 23. November steht das Haus wieder zur Verfügung.
MMC Oberpfraundorf:
Die Sodalen der MMC Oberpfraundorf werden am Donnerstag, 19. November, um 19.30 Uhr zum Jahreskonvent in das Pfarrheim geladen. Auf dem Programm steht die Wahl des neuen Obmanns. Es wird nachdrücklich um zahlreiches Erscheinen gebeten.
Zum 1. November 2015 gelten neue Datenschutzbestimmungen bei Messstipendien
Jede Veröffentlichung bedarf der Zustimmung desjenigen, dessen personenbezogene Daten in ihr genannt sind. Die Möglichkeit, im Pfarrbrief Namen von Messstiftern zu nennen, wenn dem nicht widersprochen wird, kann in Zukunft nicht mehr uneingeschränkt gelten, weil immer mehr Pfarrbriefe im Internet veröffentlicht oder auf andere Weise über die Grenzen der Pfarrei hinaus zugänglich gemacht werden und damit die Kriterien einer Veröffentlichung erfüllt werden.
Daher ist künftig folgendes zu beachten:
Messstipendien: Jeder, der als Stifter einer Messe im Pfarrbrief oder an anderer Stelle genannt sein will, hat hierfür sein Einverständnis zu geben. Dieses Einverständnis ist nach § 3 Abs. 2 Satz 3 KDO grundsätzlich schriftlich zu erteilen.
Eine telefonische oder briefliche Annahme von Messstipendien ist deswegen nicht mehr möglich.
Für Messstipendien die bereits zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung aufgenommen worden sind besteht die Möglichkeit Widerspruch gegen die Nennung des Namens des Messstifters einzulegen.